Massagen für Firmen
Die Möglichkeiten sind ganz unterschiedlich : Der Arbeitgeber stellt Arbeitszeit zur Verfügung (während der Mitarbeiter die Massage selber zahlt) oder er kann die Kosten für die Massage teilweise oder vollständig übernehmen.
Seit 2009 sind bis zu 500.- € / Jahr und Mitarbeiter als freiwillige Leistung zur Gesundheitsförderung steuerlich abzugsfähig.
Weitere Möglichkeiten dazu, klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.
Steuerliches
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Wirkung des Jahressteuergesetzes 2009 beschlossen, die Betriebliche Gesundheitsvorsorge steuerlich zu fördern. Ab 2009 sind Aufwendungen für betriebliche Gesundheitsmaßnahmen bis zu einer Höhe von 500 Euro pro Mitarbeiter und Jahr Steuer – und Sozialversicherungsfrei. §3 Nr.34 EstG
Des Weiteren gilt die Regelung, dass Sachleistungen, die ein Arbeitgeber seinen Angestellten zukommen lässt, bis zu einem Betrag von 44 Euro pro Person und Monat nicht den Gehältern zugerechnet werden. Also auch keiner Lohn – und Sozialversicherungspflicht unterliegen.
Allerdings auch nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden können. § 8, Absatz 2, Satz 9 des EstG .
